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22.03.2012

Klau am Bau: Wenn das Waschbecken verschwindet

Von Marc Lehmann, Ftx

Auf dem Bau kommt einiges weg - wer haftet dann dafür?

Auf dem Bau kommt einiges weg - wer haftet dann dafür?

Ftx DÜSSELDORF. Im Frühjahr wird es wieder munter auf den Baustellen. Tagsüber kommen die Handwerker – und nachts die Diebe. Vom Waschbecken über Heizkörper bis zur Duschkabine verschwindet manchmal einfach alles. Wer hat dann eigentlich den Schaden: der Handwerker oder der Bauherr?


Ein typischer Fall könnte sein, dass ein Sanitär-Handwerker mit der Badausstattung beauftragt wurde, also dem Einbau von WC, Waschbecken und Armaturen. Wird davon etwas gestohlen, so haftet bis zur Abnahme in der Regel der Handwerker. Der Grund: „Er ist verpflichtet, das Werk so abzuliefern, wie es beauftragt wurde - und hierzu gehört der fertige Einbau aller zum Werk gehörenden Materialien und Bestandteile“, sagt Rechtsprofessor Gunnar Horst Daum von der FOM in Frankfurt/Main. „Was bis dahin passiert, fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Handwerkers“.


Der Kunde kann nach einem Diebstahl daher verlangen, dass etwa das gestohlene Waschbecken erneut geliefert und montiert wird. Anders könnte es aussehen, wenn die Baustelle gar nicht oder nur schlecht gesichert war, die Diebe förmlich eingeladen wurden und es sehr leicht hatten. „Es ist als nebenvertragliche Pflicht des Auftraggebers zu sehen, dass das Eigentums des Handwerkers geschützt wird und deshalb die Baustelle ausreichend gegen den Zutritt von Unbefugten gesichert werden muss“, so Professor Daum weiter.

Mit Abnahme geht Risiko über


Die so genannte Bauleistungsversicherung kann helfen, Streitereien zu vermeiden. Die Police versichert alle Baustoffe und Bauteile des im Versicherungsschein genannten Gebäudes gegen unvorhersehbar eintretende Schäden, also etwa Unwetter, mutwillige und vorsätzliche Beschädigung oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern. Den Diebstahl von bereits eingebautem Material wie Heizkörper oder Waschbecken kann der Bauherr mitversichern – das kostet aber extra.

Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung: Je 500 Euro Bausumme sind etwa 80 Cent Prämie zu veranschlagen, mit Diebstahlsversicherung etwa 1,20 Euro. Für einen Bau mit 150.000 Euro Gesamtkosten fallen also etwa 300 Euro Prämie an. Wie bei allen Policen gibt es teils große Spannen bei den Preisen. Ein Kriterium dabei: Der Selbstbehalt – je geringer, desto besser im Schadenfall.


Handwerker wiederum können selber Bauleistungsversicherungen abschließen – für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Schutz hat. Das geschieht vielfach durch Rahmenverträge, bei denen zum Beispiel quartalsweise aktuelle Bauprojekte gemeldet werden. Auftragsgeber sollten sich aber besser selber um Schutz kümmern – denn ab Abnahme des Werkes geht ein Diebstahl immer zu ihren Lasten, mit jedem Baufortschritt wird das Risiko somit größer. „Außerdem ist es denkbar, dass der Handwerker ein besseres Angebot macht, wenn ihm der Schutz einer Bauleistungsversicherung zugesichert wird“, sagt Doreen Kruschina, Bauingenieurin aus Düsseldorf.

Lückenlos ist der Schutz der Police aber nicht: Diebstahlsschutz besteht nur für bereits eingebaute Sachen wie etwa Heizkörper. Nicht eingebautes Material oder Werkzeug bleibt das Risiko des Handwerkers. Zumindest Werkzeuge und Maschinen, die auf der Baustelle lagern, können jedoch über eine so genannte Geschäftsinhaltsversicherung geschützt werden, und zwar auch außerhalb des Betriebes zum Beispiel im Bauwagen oder in verschlossenen Rohbauten. Dabei gelten allerdings in der Regel oft geringe Maximalentschädigungssummen. Ftx (3087 Zeichen)


Schlagwörter:

Baustellen, Diebe, Diebstahl, Handwerker, Bauherr, Gunnar Horst Daum, FOM, Frankfurt/Main, Handwerker, Versicherung, Bauleistung



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