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09.07.2012

Pflege während des Urlaubes: So vermeiden Hundehüter ein Risiko

Von Andreas Kunze, Ftx

Wenn Urlaub ansteht, sollte der Hund zu Hause gut versorgt sein und eine Hunde-Haftpflichtversicherung haben.

Wenn Urlaub ansteht, sollte der Hund zu Hause gut versorgt sein und eine Hunde-Haftpflichtversicherung haben.

Ftx DÜSSELDORF. Wenn die Familie in den Urlaub fährt, kommen Hunde oft bei Bekannten, Verwandten oder Nachbarn unter. Die Hundehüter sollten sich vorher rechtzeitig gut absichern, denn der Freundschaftsdienst kann sonst teuer werden.


Selbst wer nur mal mit einem fremden Hund Gassi geht, kann unter Umständen mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Denn der Gesetzgeber hat im Paragraphen 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine spezielle Haftung des Tieraufsehers geschaffen: "Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich."

 

Der Vertrag, von dem im BGB die Rede ist, muss nicht schriftlich abgefasst sein. Es reicht eine mündliche Absprache. Ob ein Entgelt vereinbart wird oder nicht, spielt keine Rolle.

Beträchtlichen Schaden anrichten können selbst niedliche Hundebabys - zum Beispiel, wenn sie im Garten ausbüxen, auf die Strasse laufen und eine Massenkarambolage verursachen. Beißt der größere Hund einen Passanten oder lässt er einem Fahrradfahrer stürzen, drohen schon wegen den Behandlungskosten erhebliche Forderungen. "Keineswegs kann dann der Tieraufseher einfach auf den Hundehalter verweisen", sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens. "Hundehalter und Hundeaufseher haften vielmehr gesamtschuldnerisch. Das heißt, das Opfer kann sich aussuchen, von wem es Geld haben will."


Gesetzliche Schuldvermutung


Das Gesetz lässt dem Hundeaufseher ein Schlupfloch: Er kann sich der Verantwortung entledigen, wenn "er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde". Jedoch muss das der Hundeaufseher nachweisen können - zunächst gilt die gesetzliche Vermutung, dass er nicht ordentlich aufgepasst hat. "So einen Entlastungsbeweis zu führen, ist ziemlich schwierig, vor allem dann, wenn man keine Zeugen hat", so Rechtsanwältin Mertens.


Wer einen Hund in Pflege nimmt, sollte deshalb darauf unbedingt achten, dass für das Tier eine Tier-Haftpflichtversicherung besteht (ab etwa 70 Euro/ Jahr). In dieser Police sind Ansprüche gegen den Aufseher eines Tieres mit eingeschlossen. Wo und mit welcher Nummer die Versicherung besteht, sollte der Hundeaufseher wissen - denn wenn etwas passiert, während Frauchen und Herrchen noch urlauben, muss er die Gesellschaft schnell informieren.

 

Nicht abgedeckt sind allerdings Strafen und Bußgelder. Wer Hundehaufen liegen oder den Hund ohne Leine herumlaufen lässt, riskiert je nach städtischen Vorschriften Knöllchen von 30 Euro und mehr. "Das muss dann ebenfalls der Hundeaufseher tragen", sagt Mertens. "Nur wenn der Halter ausdrücklich eine Erstattung dafür zugesichert hat, kommt der Aufseher ohne Schaden davon." Mertens rät, stets eine kurze Vereinbarung aufzuschreiben, welche finanziellen Pflichten der Hundeaufseher übernimmt und welche nicht: "In den meisten Fällen geht es ja gut - aber wenn etwas mit dem Hund passiert, ist der Ärger groß. Da hilft eine schriftliche Vereinbarung enorm." Ftx


Schlagwörter:

Hunde, Urlaub, Haftpflicht



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