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Andreas Kunze
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13.10.2011
Kosten der Räumungsklage: Mit so viel ist zu rechnen
Wie viel Kosten bei einer Räumungsklage anfallen ist eine der häufigsten Vermieter-Fragen.
Egal ob Eigenbedarf oder ausstehende Miete: Wenn der Mieter auf die Kündigung nicht reagiert und einfach in der Wohnung bleibt, hilft nur die Räumungsklage. Aber wie teuer wird das, mit welchen Kosten muss der Vermieter wegen der Räumungsklage rechnen?
Gewinnt der Vermieter die Räumungsklage, muss der Mieter die Prozesskosten tragen. Aber bei denen, die schon eine Zeitlang keine Miete gezahlt haben, ist möglicherweise gar nichts zu holen – der Vermieter bleibt auf den Prozesskosten sitzen. Er sollte daher wissen, wie teuer es wird.
Wie viel für Anwalt und Gericht zu zahlen ist, hängt ab vom Streitwert. Bei einer Räumungsklage ergibt sich der Streitwert aus der Jahresmiete ohne Betriebskosten. Bei 500 Euro Monatsmiete würde sich der Streitwert also auf 6.000 Euro belaufen. Je nach Streitwert gibt es gesetzlich festgelegte Gebühren (s. Tabelle).
Räumungsklage-Kosten hängen vom Streitwert ab
Die Gerichtskosten: Wird ein Urteil gesprochen, fallen die Gebühren laut Tabelle dreifach an. Bei einem Vergleich, Klagerücknahme oder Erledigung(der Mieter ist doch noch ausgezogen) ermäßigen sich die Gerichtsgebühren auf eine Gebühr.
Die Anwaltskosten: Der Anwalt berechnet normalerweise den 2,5fachen Gebührensatz laut Tabelle. Das setzt sich zusammen aus 1,3facher „Verfahrensgebühr“ (Tätigkeiten außerhalb eines Gerichtstermines, etwa Besprechungen) sowie 1,2fache „Terminsgebühr“ (für Gerichtstermine).
Das Rechenbeispiel für eine Räumungsklage: Bei 500 Euro Monatsmiete/ 6.000 Euro Streitwert belaufen sich die Gerichtskosten auf 408 Euro (3 x 136). Bei den Anwaltskosten sie die Rechnung wie folgt aus: 845 Euro (2,5 x 338), eine Pauschale für Porto und Telekommunikationsaufwand des Anwalts sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer – zusammen 1029,35 Euro. Mit den Gerichtskosten sind es somit rund 1.500 Euro.
Schlagwörter:
Räumungsklage, Kosten
