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27.07.2011

Schulschwänzen: Bis zu 1.000 Euro Bußgeld möglich

Von Andreas Kunze, Ftx

Ftx DÜSSELDORF. Für Eltern ist es immer wieder ärgerlich: Wollen sie mit ihren Kindern in den Urlaub fahren, zahlen sie während der Schulferien die höchsten Preise. Günstiger wäre es, ein oder zwei Wochen früher oder später zu fahren. Doch wenn dafür die Schüler den Unterricht schwänzen, kann das erst recht teuer werden – bis zu 1.000 Euro Bußgeld sind möglich.

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht, die sowohl die Schüler als auch die Erziehungsberechtigten beachten müssen. Geregelt ist das in den jeweiligen Landesschulgesetzen. Weder Unterricht noch Veranstaltungen wie etwa Klassenfahrten dürfen ohne guten Grund versäumt werden.

 

Schulbefreiungen von mehreren Tagen sind zwar durchaus möglich, etwa wenn wegen eines Todesfalles in der Familie eine Reise ansteht. Darüber entscheidet in der Regel der Schulleiter auf schriftlichen Antrag. Das Argument „Superschnäppchen im Reisebüro“ zieht allerdings nicht, um außerhalb der regulären Schulferien frei zu bekommen. Wer es trotzdem wagt und erwischt wird, etwa mit dem „kranken Kind“ am Fughafen, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Üblich ist zunächst eine Verwarnung durch den Schulleiter, dann ein Zeugniseintrag. Erst im Wiederholungsfall werden von der Schule Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz beantragt. In Nordrhein-Westfalen gelten zum Beispiel 10 Euro bei Schulpflichtigen über 14 Jahre als Richtwert – pro Fehltag. Bei Berufsschülern ohne Ausbildung sind es schon 25 Euro. Die Entscheidung über einen Bußgeldbescheid trifft die Bezirksregierung.

 

Wie bei jedem Bußgeld-Bescheid ist ein Einspruch möglich. Den prüft zunächst die Verwaltung. Bleibt es beim Bußgeld-Bescheid, entscheidet das zuständige Amtsgericht. Besonders ins Visier geraten Schüler, bei denen ein Befreiungsantrag abgelehnt wurde und die dann trotzdem fehlen. Gegen den dann drohenden Bußgeld-Bescheid lässt sich nach Auskunft von Rechtsanwälten aber noch was machen, wenn die Fehlzeit etwa mit einem – zutreffenden – ärztlichem Attest begründet werden kann. Ftx


Schlagwörter:

Schwänzen, Schule, Strafe



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