Finblog.de - Der Blog von
Andreas Kunze
Aktuelles
28.03.2013
N-TV, Geldanlage-Check
Andreas Kunze im
Experten-Interview
zur Zypern-Krise
[
Video]
Kontakt
Telefon & Fax:
(0211) 58 00 56 090
(0211) 58 00 56 099
E-Mail:
Online-Anfrage:
Alle Kontaktdaten:
15.08.2011
Gold-Flucht: So ist das gelbe Metall versichert

Für Wertsachen wie Schmuck und Gold gibt es Entschädigungsgrenzen in der Hausrat, die sich aber erhöhen lassen.
Ftx DÜSSELDORF. Weil die Euro-Angst um sich greift, flüchten immer mehr Deutsche ins Gold. Münzen und Barren sind vielfach ausverkauft, der Goldpreis steigt und steigt. Aber wie ist das Gold versichert, etwa beim Raub auf der Straße oder beim Einbruch zu Hause?
Sowohl bei einem Raub als auch bei einem Einbruch-Diebstahl leistet die Hausratversicherung. Gold zählt dabei wie Platin und Silber zu den „Wertsachen“, unter diese Kategorie fallen auch Bargeld, Wertpapiere (z.B. Aktien), Schmuck, Pelze, Kunst oder Antiquitäten. Für solche Wertsachen gelten Entschädigungsgrenzen, meist sind das 20 Prozent der Versicherungssumme. Mitunter gelten je nach Wertsache noch spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Bargeld sind es meist nur 1.000 Euro.
Wer viele Wertsachen zu Hause hat, etwa wegen Goldkäufen, sollte mit dem Versicherer über eine höhere Entschädigungsgrenze sprechen. Werden die Wertsachen in einem Safe aufbewahrt, entfallen die Entschädigungsgrenzen in der Regel oder sind deutlich höher. Der Safe muss dafür aber den Anforderungen des Versicherers entsprechen. Meist wird ein Mindestgewicht von 200 Kilo erwartet oder ein eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür.
Wird ein Versicherungsnehmer beraubt, etwa auf dem Weg von der Bank nach Hause, greift die so genannte „Außenversicherung“. Der Schutz ist dann in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro begrenzt. Dabei ist die Definition von Raub zu beachten: Der Hausrat, etwa die Handtasche mit dem gerade gekauften Gold, muss mit Gewalt entwendet worden sein. Ein Trick- oder Taschendiebstahl wäre kein ersatzpflichtiger Schaden. Der Raub sollte unverzüglich angezeigt werden.
Wurde zu Hause eingebrochen, sollte der Versicherungskunde ebenfalls unverzüglich die Polizei informieren und eine „Stehlgutliste“ einreichen (ein Verzeichnis der verschwundenen Sachen). Dabei handelt es sich um eine „Obliegenheit“, also um eine Vertragspflicht. Wird die „Stehlgutliste“ gar nicht oder zu spät eingereicht, kann der Hausratversicherer die Leistung verweigern oder kürzen. Begründet wird das damit, dass nur mit einer schnell vorliegenden Stehlgutliste die Polizei zügig nach den Tätern fahnden und die Beute so vielleicht wiederbeschaffen kann.
Tipp: Besonders sicher wäre das Gold in einem Banksafe aufgehoben. Die Miete ist meist recht günstig (ab 50 Euro/ Jahr), es gibt allerdings häufig Wartelisten. Ftx
Schlagwörter:
Gold, Hausrat, Versicherung, Stehlgutliste
