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06.11.2008

Tagesmütter: Neue Regeln ab 2009

Von Andreas Kunze, Ftx

Lohn der Kinderbetreuung: Vielen Tagesmüttern bleibt künftig weniger netto.

Lohn der Kinderbetreuung: Vielen Tagesmüttern bleibt künftig weniger netto.

Ftx DÜSSELDORF. Für Zehntausende Tagesmütter gelten ab Jahresanfang 2009 neue Regeln beim Thema Steuern und Krankenversicherung. Vielfach werden die Netto-Einkünfte dadurch sinken. Betroffen sind jene Tagesmütter, die von einer Behörde wie dem Jugendamt beauftragt werden. Jene, die direkt für Eltern arbeiten, stehen sich wegen höherer Abzugspauschale etwas besser.

 


Bislang sind Tagesmütter privilegiert, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden: Sie sind dabei von Steuern befreit. Anders die Tagesmütter, die ihre Geld von den Eltern bekommen: Sie gelten als Freiberufler und müssen ihre Einnahmen wie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit versteuern.
Pro betreutem Kind können sie bei Ganztages-Betreuung eine Betriebskostenpauschale von 246 Euro monatlich ansetzen, was den Gewinn drückt. Bei weniger Betreuung pro Tag, sinkt die Pauschale anteilig. Nach Wahl können auch die nachgewiesenen Betriebsausgaben (etwa Fahrtkosten, Spielzeug, Telefongebühren) abgezogen werden.

 


Kostenlose Mitversicherung kann entfallen

 


Ab 1. Januar 2009 ist es mit dem Vorteil für die etwa 33.000 Tagesmütter im öffentlichen Auftrag vorbei: Sie müssen die in der Regel vom Jugendamt gezahlten Vergütungen dem Finanzamt erklären und versteuern. Wie "private" Tagesmütter können sie Betriebsausgabenpauschale abziehen, die dann auf 300 Euro für alle steigt.  "Vor allem bei Verheirateten mit einem gut verdienenden Partner bleibt aber dann Netto deutlich weniger", sagt der Berliner Steueranalyst Hans W. Fröhlich. Der Grund: Jeder zusätzlich zu versteuernde Euro erhöht in den meisten Fällen das zu versteuernde Einkommen für beide.

 


Unangenehme Folge der neuen Steuerpflicht der Einnahmen: Die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann entfallen - und zwar dann, wenn das monatlicher Gesamteinkommen über 360 Euro liegt. Das ist der im Jahr 2009 gültige Grenzwert, bis zu dem eine kostenlose Mitversicherung möglich ist (zur Zeit noch 355 Euro). Liegt die Tagesmutter darüber, muss sie sich als "nebenberuflich Selbstständige" versichern. Die monatlichen Kosten dafür liegen bei dann 130,20 Euro.

 


Werden mehr als fünf Kinder betreut oder liegt das Einkommen über 828 Euro im Monat, berechnet sich der Krankenkassenbeitrag nach dem tatsächlichen Einkommen. Bei 1000 und einem einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent wären das dann 155 Euro monatlicher Beitrag. Für private krankenversicherte Tagesmütter ändert sich in diesem Punkt nichts, da die Prämie unabhängig vom Einkommen ist.

 


Ein Trost: Das Jugendamt wird den Krankenkassenbeitrag zur Hälfte erstatten. Der ist wie die Zuschüsse zur Unfallversicherung und Alterssicherung steuerfrei. Ein Beispiel: Es werden drei Kinder betreut, die monatliche Vergütung beträgt jeweils 425 Euro. Der Gewinn nach Abzug der Pauschale von (je 300 Euro) beläuft  sich auf 375 Euro - eine eigene Krankenversicherung wäre notwendig. Experte Fröhlich: "Unter Umständen kann es sich lohnen auf ein paar Euro Vergütung zur verzichten, um so in der Freigrenze für die kostenlose Mitversicherung zu bleiben."


Schlagwörter:

Tagesmütter, Jugendamt, steuerfrei, Freibetrag, Krankenversicherung, Mitversicherung



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