Finblog.de - Der Blog von
Andreas Kunze
Kontakt
Telefon & Fax:
(0211) 58 00 56 090
(0211) 58 00 56 099
E-Mail:
Online-Anfrage:
Alle Kontaktdaten:
15.01.2009
Umzugskosten: Fiskus packt jetzt stärker mit an
Ftx DÜSSELDORF. Wer wegen des Jobs umzieht, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Die Pauschalsätze dafür wurden jüngst deutlich angehoben – sogar rückwirkend für 2008. Darüber hinaus kann noch einiges mehr dem Fiskus in Rechnung gestellt werden.
Zwei Mal umgezogen ist wie ein Mal abgebrannt, sagt der Volksmund. Das ist vielleicht etwas übertrieben, aber teuer ist ein Umzug in jedem Fall. Ein Trost: Per Steuererklärung lässt sich ein Teil davon zurückholen, denn beim Finanzamt lassen sich erhebliche Ausgaben rund um den Umzug geltend machen. Wer aus Unkenntnis Posten auslässt, verschenkt bares Geld.
Eine Auswahl, was sich alles nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) absetzen lässt:
- Reise- und Fahrkosten (etwa für Wohnungsbesichtigungen)
- Transportkosten (Möbelspedition, auch Kosten für gemieteten Umzugs-Wagen)
- Doppelte Mietzahlungen (maximal sechs Monate)
- Maklercourtage
- Kosten für einen Kochherd (bis zu 230 Euro) und Heizöfen (pro Zimmer bis 164 Euro)
- Kosten für Nachhilfe-Unterricht der Kinder
- Sonstige Umzugskosten (etwa Renovierungskosten, Ummeldegebühren, Zeitungsanzeigen)
Für sonstige Umzugskosten kann statt des Einzelnachweises auch eine Pauschale angesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium hat gerade per Verwaltungsanweisung (Az: IV C 5 - S 2353/08/10007) die Pauschalen zum ersten Mal seit 2004 wieder erhöht, und zwar rückwirkend für Umzüge ab 1. Januar 2008 sowie für Umzüge ab 1. Januar 2009 und für Umzüge ab 1. Juli 2009.
So beträgt die Pauschale „Sonstige Umzugskosten“ für Alleinstehende zum Beispiel rückwirkend 585 Euro (ab 1.1. 2008), 602 Euro (ab 1.1. 2009) sowie 628 Euro (ab 1.7. 2009). Die Werte für Verheiratete: 1.171 Euro, 1.204 Euro, 1.256 Euro. Bei weiteren Haushaltsangehörigen erhöhen sich die Pauschalen noch (s. FINTEXT-Tabelle). Bei zwei Umzügen innerhalb von fünf Jahren erhöht sich die Pauschale beim zweiten Mal außerdem um 50 Prozent.
Für die Kosten des Nachhilfe-Unterrichts gibt es Höchstbeträge, die ebenfalls heraufgesetzt wurden, und zwar auf 1.473 Euro, 1.514 Euro sowie 1.584 Euro. Wichtig dabei: Voll anerkannt werden Unterrichtskosten jedoch nur bis zur Hälfte des Höchstbetrages. Von der zweiten Hälfte sind noch 75 Prozent abziehbar, bis der Höchstbetrag erreicht ist.
Aber wann ist ein Umzug beruflich veranlasst? Wer den Arbeitgeber wechselt oder vom Arbeitgeber versetzt wird, kann immer auf die Steuervorteile pochen. Außerdem gilt ein Umzug als beruflich veranlasst, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird und sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde verringert (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.11.1991, Az: VI R 77/89).
Der Umzug muss übrigens nicht zwingend in eine andere Stadt führen. Auch der Wohnungswechsel innerhalb der gleichen Stadt ist steuerlich begünstigt, wenn dadurch die Verkürzung des Arbeitswegs erreicht wird. Ftx
- Dateien:
Umzugkosten2009.xls
Schlagwörter:
Umzug, Finanzamt, Pauschalsätze, Bundesumzugskostengesetz, Renovierungskosten, Ummeldegebühren, Zeitungsanzeigen