05.10.2009
Papierflut: Neue Regeln für Bankkunden
Ftx DÜSSELDORF. Millionen Bank- und Sparkassenkunden erhalten in diesen Tagen dicke Post: Es kommen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz: AGBs. Sie gelten bereits ab 31. Oktober, und zwar als Folge der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden musste. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Karten-Missbrauch: Unabhängig vom Verschulden des Kunden kann die Bank oder Sparkasse bei Kartenmissbrauch etwa nach Diebstahl, künftig bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung fordern. Unabhängig vom Verschulden heißt: Die 150 Euro können (müssen nicht) in Rechnung gestellt werden, selbst wenn der Kunde alles richtig gemacht hat. Verhält sich der Kunde grob fahrlässig, weil er z.B. die Geheimnummer auf der EC-Karte notiert hatte, so gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als Haftungsgrenze. Nach Kartensperrung geht der Schaden allein zu Lasten der Bank.
Fehl-Überweisungen: Banken haben bei handschriftlich ausgefüllten („beleghaften“) Überweisungen nicht mehr die Pflicht, den Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Ein Zahlendreher bei der Kontonummer des Empfängers kann also künftig leichter dazu führen, dass das Geld beim Falschen landet. Der Kunde muss dann versuchen, das Geld vom unberechtigten Empfänger zurückzubekommen. Bei Überweisungen, die per Telefon oder Internet in Auftrag gegeben wurden, hatten Banken schon bisher keine Kontrollpflicht (Landgericht Berlin, Az: 57 S 116/00).
Lastschriften-Stornierung: Für die so genannten SEPA-Lastschriften gelten andere Rückholfristen. SEPA steht für "Single Euro Payments Area" (einheitlicher europäischer Zahlungsraum). Lastschriften sollen damit in der Eurozone vereinheitlicht werden. Deutsche Bankkunden sind es gewohnt, Lastschriften innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungsabschluss stornieren zu können. Rechnungsabschluss ist meist das Quartalsende. Künftig kann nur bis zu acht Wochen nach der Abbuchung das Geld zurückgefordert werden. Die Umstellung auf SEPA-Lastschriften ist jedoch erst ab dem 1. November 2011 zwingend, für inländische Lastschriften bleib bis dahin bei der alten Frist.
Gutschriften-Tempo: EU-Überweisungen müssen spätestens nach vier Geschäftstagen dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. Für elektronischen Überweisungen gilt ab 1. Januar 2012: Innerhalb Europas muss das Geld nach höchstens zwei Tagen auf dem Konto eingegangen sein, innerhalb Deutschlands nach einem Tag. Für inländische Überweisungen gelten bereits nach alter Rechtlage kurze Fristen: Für Überweisungen in Inlandswährung innerhalb einer Haupt- oder einer Zweigstelle eines Kreditinstituts gestattet der Gesetzgeber z.B. nur einen Bankgeschäftstag, für andere institutsinterne Banken längstens zwei Geschäftstagen (Paragraph 675a BGB). Ftx
Schlagwörter:
AGB, Bank, Sparkasse, Überweisung, Irrläufer, Zahlendreher, Karten, Missbrauch, Selbstbeteiligung, Lastschrift, Sepa, EU