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22.10.2009

Zahnersatz: Vollen Zuschuss sichern

Von Monica Heimel, Ftx

Ftx DÜSSELDORF. Wer als gesetzlich Krankenversicherter in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, sollte möglichst bald einen Kontroll-Termin vereinbaren. Denn sollten eines Tages Lücken geschlossen werden müssen, sichert ein lückenloses Bonusheft mehr Zuschuss für Zahnersatz. Im Fall des Falles kann das für den Versicherten einen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen.


50 Prozent: So viel Zuschuss zur Regelversorgung mit „befundorientiertem Festbetrag” erhält jeder gesetzlich Krankenversicherte, egal ob er regelmäßig die Zähne hat checken lassen oder nicht. Wurde zum Beispiel für eine Brücken-Behandlung ein Festbetrag von 1.000 Euro angesetzt, so müsste die Hälfte davon, immerhin 500 Euro, der Patient alleine tragen.


60 Prozent: Dafür muss der gesetzlich Krankenversicherte über fünf Jahre regelmäßige Zahnarzt-Besuche nachweisen können. Regelmäßig heißt: mindestens ein Mal pro Kalenderjahr. Die Zahnärzte machen dazu einen Eintrag im so genannten Bonusheft. Geht es verloren, kann der Nachweis aber auch z.B. mit einer Arztbescheinigung geführt werden.


65 Prozent:  Werden über zehn Jahre regelmäßig auf dem Behandlungsstuhl saß, der erhält einen weiteren Bonus von fünf Prozentpunkten. Statt 500 Euro würde die Selbstbeteiligung bei einem Festbetrag von 1.000 Euro nur noch bei 350 Euro liegen.


Wichtig dabei: Wird auch nur ein Jahr ausgesetzt, steht der Zähler wieder auf Null. Nach einem Jahr ohne Zahnarzt-Besuch müsste der Versicherte also volle fünf oder zehn Jahre warten, bis er wieder einen höheren Zuschuss beanspruchen kann.


100 Prozent: Unabhängig von der Vorsorge bekommen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe den doppelten Normal-Zuschuss. Das gleiche gilt für gesetzlich Krankenversicherte mit geringem Einkommen. Als gering gilt derzeit ein Brutto-Einkommen von bis zu 1008 Euro pro Monat bei einem Alleinstehenden und bis zu 1.386 Euro bei einem Verheirateten. Für jedes Kind kommen 252 Euro Freibeitrag pro Monat hinzu. Für leicht über den diesen Grenzen liegende Brutto-Einkommen gibt es „Gleit-Regelungen“. Die Kasse zahlt zwar nicht den doppelten Zuschuss, aber mehr als sonst.


Stichwort Praxisgebühr: Für reine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt entfällt die Praxisgebühr von zehn Euro, und zwar bis zu zwei Mal im Jahr. Wird aber im Anschluss an die Kontrolle zum Beispiel Zahnstein entfernt oder Karies entfernt, ist die Praxisgebühr zu zahlen. Ftx


Schlagwörter:

Zahnersatz, Krankenkasse, Zuschuss, Eigenanteil, Brücke, Kroenen, befund, Praxisgebür, Kontrolle, Check, Zähne, Bonusheft



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