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05.11.2009

Einberufung: Staat zahlt Miete und Versicherungen

Von Andreas Kunze, Ftx

Ftx DÜSSELDORF. Ob Kaserne oder Krankenhaus: Wenn junge Leute den Wehr- oder Zivildienst antreten müssen, bedeutet das einen erheblichen Einschnitt in ihr Leben. Verbunden damit ist die Frage, wie es mit laufenden Verpflichtungen weitergeht, etwa Krediten oder der Mietwohnung.  Vater Staat zahlt mehr, als manche denken.


Eine Vielzahl von Leistungen sind im Unterhaltssicherungsgesetz verankert. Andere Leistungen ergeben sich auf dem Arbeitsplatzschutzgesetz.
Miete: Bestand ein Mietvertrag schon mindestens sechs Monate vor der Einberufung, so übernimmt Vater Staat während der Dienstzeit die Mietzahlung mindestens bis zu 298,50 Euro monatlich. Bei einer höheren Miete gibt es abhängig vom vorherigen Einkommen mehr, maximal jedoch 613,50 Euro monatlich.


Unterhalt: Hat ein Wehr- oder Zivildienstleistender bereits Unterhaltsverpflichtungen, so kommt auch dafür die Bundesrepublik Deutschland auf. Eine Ehefrau hat Anspruch auf 60 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes des Ehemannes (mindestens 367 Euro, maximal 1.067 Euro monatlich). Kinder bekommen 12 Prozent des früheren Nettoverdienstes, höchstens 213,50 Euro monatlich.


Kredite: Bestand der Kreditvertrag vor der Musterung, so sollte der Dienstpflichtige bei der Bank einen Stundungsantrag stellen. Die Stundungszinsen während der Dienstzeit übernimmt dann der Bund, nicht jedoch Tilgungsanteile.


Kranken-Versicherung: Während der Dienstzeit besteht "freie Heilfürsorge": Der Staat übernimmt also die Kosten. Privat Krankenversicherte müssen ihren Vertrag deswegen nicht kündigen. Für die die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes können sie eine "Anwartschaftsversicherung" abschließen, deren Kosten der Staat übernimmt. Dadurch kann der alte Vertrag später unverändert fortgeführt werden.  Privatversicherte Ehepartner und Kinder bekommen die Prämie vom Staat erstattet.


Schadenversicherungen: Die Prämien für eine Vielzahl von privaten Policen wird übernommen, sofern der Versicherungsvertrag mindestens volle sechs Monate vor Beginn der Dienstzeit abgeschlossen wurde. Außerdem gibt es eine Höchstgrenze: Sechs Prozent vom bisherigen Nettoeinkommen. Zu den begünstigen Policen zählen unter anderem Hausrat-, Rechtsschutz- und Privat-Haftpflichtversicherungen. Nicht erstattet werden jedoch Policen, die etwas mit dem Auto zu tun haben - auch nicht eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

Lebensversicherung: Während die vorstehend genannten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gezahlt werden (zuständig: Gemeinde), kann eine Prämienerstattung für die Lebensversicherung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz in Frage kommen (zuständig: Wehrbereichsverwaltung).

Die Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung während der Dienstzeit werden vom Bund übernommen, wenn die Police mindestens ein Jahr vor der Einberufung und auf den Namen des Wehrpflichtigen abgeschlossen wurde, der Dienstleistende die Beiträge bislang selber gezahlt hat und die Lebensversicherung mindestens bis zum 60. Lebensjahr läuft. Anträge auf Erstattung sind spätestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Wehrdienstes zu stellen.


Rentenversicherung: Dienstleistende sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Der Staat zahlt den vollen Beitragssatz. Das fiktive Einkommen beträgt 60 Prozent der so genannten Bezugsgröße, die sich aus dem Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten ergibt. Für 2009 werden 1.512 Euro (West) oder 1.281 Euro (Ost) als fiktives Einkommen zu Grunde gelegt. Ob nach West oder Ost gerechnet wird, hängt vom Dienstort ab. Ftx


Schlagwörter:

Bund, Einberufung, Wehrpflicht, Zivildienst, Unterhaltssicherung, Weiterzahlung, Sold, Meite, Versicherungen, PKV, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Kredit, Staat



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