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Andreas Kunze
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25.02.2010
Wie sich das teure Handy versichern lässt
Ftx DÜSSELDORF. Handys als Büro in der Hemdtasche, winzige Notebooks mit Fernsehfunktion, Digitalkameras mit Funkverbindung zum PC: Für die kleinen Technikwunder geben die Käufer viel Geld aus. Wie lassen sich solche teure Anschaffungen eigentlich versichern?
Schutzbriefe: Versichert sind in der Regel Schäden durch Sturz, Flüssigkeiten (etwa umgekippter Kaffee) sowie Diebstahl. Die Prämien richten sich nach dem Gerätwert. Bei einem Handy bis 600 Euro ist zum Beispiel mit vier bis fünf Euro im Monat zu rechnen. Die Verträge müssen meist über zwei Jahre abgeschlossen werden, so dass innerhalb dieser Zeit gut 100 Euro an Prämie anfallen. Ersetzt wird aber im Fall des Falles üblicherweise nur der Zeitwert (= aktueller Marktpreis) des Gerätes. Angesichts des schnellen Wertverlustes gerade von Handys und Notebooks sollte niemand darauf bauen, sich von der Versicherungsleitung ein neues Gerät kaufen zu können. Zumal der Zeitwert noch gemindert wird um eine Selbstbeteiligung (oft 15 bis 25 Prozent).
Beim Diebstahlschutz ist genau auf die Klauseln zu achten: Versichert ist mitunter nur, wenn das Gerät nach einem Einbruch verschwindet oder „sicher mitgeführt“ wurde.
Notfall-Dienste: Dieser Service soll helfen, nach Computerausfällen etwa wegen Viren oder vergessenen Passwörtern schnell weiterarbeiten zu können. Die Angebote werden mitunter ebenfalls mit dem Begriff Schutzbrief umschrieben, haben aber mit den Schutzbriefen für selbst verursachte Schäden oder Diebstahl sonst nichts gemein. Geboten wird in Notfällen telefonische Beratung, Fernwartung (übers Internet) oder Hilfe vor Ort. Muss das Notebook in die Werkstatt, wird es je nach Vertragsumfang abgeholt und ein Leihgerät gestellt. Die Reparaturkosten hat der Computerbesitzer selber zu tragen, sofern sie nicht über Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gedeckt sind. Die Notfall-Dienste kosten etwa zwischen 70 und 150 Euro pro Jahr.
Hausrat-Versicherung: Über diese Police besteht ebenso Schutz für Handys, PDAs oder Notebook – selbst außerhalb der versicherten Wohnung, etwa auf einer Urlaubsreise. Da greift die so genannte „Außenversicherungs-Klausel“. Allerdings besteht der Schutz maximal drei Monate lang, zudem ist der Ersatz auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die absolute Obergrenze liegt meist bei 10.000 Euro. Wird das Notebook etwa nach dem Einbruch ins Hotelzimmer gestohlen oder auf der Straße geraubt, wäre das ein Fall für die Hausratversicherung. Für Einbrüche ins Auto, selbst wenn sie ansonsten in der Hausratpolice mitversichert sein sollten, sehen die Klauseln allerdings meist einen ausdrücklichen Ausschluss für Geräte wie Handy oder Notebooks vor.
Gepäck-Versicherung: Für Vielreisende ist das auf den ersten Blick die ideale Police, denn gezahlt wird bei Verlust oder Beschädigung bei jeder Reiseart, sei es mit dem Auto, mit der Bahn oder mit dem Flugzeug. Wiederum ist die Erstattung auf den Zeitwert begrenzt. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Ausschlüssen. So sind beruflich benötigte Geräte nur in Ausnahmefällen versichert – Notebooks und Handys sind mitunter sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Darüber hinaus wird vom Versicherten viel Sorgfalt erwartet. So durfte ein Reisegepäckversicherer die Leistung verweigern, weil ein Bahn-Fahrer sein Notebook während eines Toilettengangs unbeaufsichtigt im Zugabteil gelassen hat. Wertsachen müssten in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt werden (Landgericht Saarbrücken, 3 AS 83/99). Ftx
Schlagwörter:
Gepäck-Versicherung. Hausrat-Versicherung, Schutzbrief, Handy, Phone, Notebook, Netbook