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04.02.2010

Grundsteuer-Rabatt: Bis 31. März Antrag stellen

Von Marc Lehmann, Ftx

Ftx DÜSSELDORF. Wer eine Immobilie besitzt, der muss Grundsteuer zahlen. Dabei ist es generell egal, ob die Wohnung oder das Haus Geld einbringt. Bei größeren Mietausfällen besteht aber die Möglichkeit, einen Rabatt zu bekommen. Die Frist für einen entsprechenden Antrag läuft bis 31. März.


Steuer fällt üblicherweise nur auf das an, was jemand an Einnahmen hatte, etwa Zinsen, Mieten oder das Gehalt. Die Grundsteuer indes ist ertragsunabhängig – besteuert wird genau genommen das Vermögen. Etwas Milde hat der Gesetzgeber aber in die Steuervorschriften eingebaut: Ein teilweiser Erlass ist möglich, wenn die Erträge einer Immobilie wegen eines außergewöhnliches Anlasses vorübergehend gesunken sind und der Grundstückseigentümer daran keine Schuld hat (Paragraph 33 Grundsteuergesetz).


Typische Beispiele dafür sind unverschuldete Mietausfälle, weil ein Mieter pleite gegangen ist oder weil eine Immobilie wegen behördlicher Auflagen eine Zeitlang nicht vermietet werden konnte. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung sind die Rabatt-Ansprüche von Immobilieneigentümern generell ausgeweitet worden. Es ist mittlerweile zu berücksichtigen, wenn der Vermieter mit strukturellem Leerstand zu kämpfen hat, etwa wegen schrumpfender Bevölkerung, negativer wirtschaftlicher Entwicklung oder eines Überangebots auf dem Immobilienmarkt.


Minus von mehr als 50 Prozent erforderlich


So entschieden der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 26.2.2007, Az: II R 5/05) sowie das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 24.4.2007, GMS-OGB 1.07). Der Gesetzgeber reagierte darauf allerdings prompt und erhöhte den Mindestausfall. Statt zuvor 20 müssen die tatsächlichen Mieteinnahmen nun mehr als 50 Prozent hinter den marktüblichen Einnahmen zurückgeblieben sein. Für geringere Mietausfälle gibt es keinen Rabatt.

Noch ein weitere Hürde brachte die Gesetzesänderung mit sich: Bis 2008 wurden 80 Prozent der Grundsteuer bezogen auf den Mietausfall erstattet – jetzt sind es nur noch 25 Prozent. Wenn gar keine Mieten mehr eingehen, also 100 Prozent Mietausfall sind es 50 Prozent der Grundsteuer. Die Zahl der Rabatt-Berechtigten dürfte durch diese Gesetzesänderung erheblich gesunken sein.
Außerdem wichtig: Der Antrag auf Grundsteuer-Ermäßigung für das vergangene Jahr muss spätestens bis zum 31. März 2010 gestellt werden, und zwar bei den Gemeinden. Bei Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig. Der Antrag sollte die Ertragseinbußen beschreiben, detaillierte Nachweise können später nachgeliefert werden, wenn die Behörden das fordern. Ftx


Schlagwörter:

Grundsteuer, Rabatt, Mietausfall, Voraussetzungen



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