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20.08.2009

Bei Käufen auf Pump gibt es ein spezielles „Umtauschrecht“

Von Andreas Kunze, Ftx

Den auf Pump gekauften Laptop kann der Käufer zurückgeben, wenn der den Kredit widerruft.

Den auf Pump gekauften Laptop kann der Käufer zurückgeben, wenn der den Kredit widerruft.

Ftx DÜSSELDORF. Ob Fernseher, Kameras, Möbel oder Laptops: Immer mehr Händler bieten 0-Prozent-Finanzierungen an, um die Kauflaune zu erhöhen. Das kann wegen Extrakosten teurer sein als gedacht – ein besonderes „Umtauschrecht“ kann aber auch einen Vorteil bedeuten.


Jetzt kaufen, später in kleinen Raten ohne Zinsen zahlen: Das ist die Botschaft in vielen Kaufhäusern, die derzeit 0-Prozent-Finanzierungen anbieten. Mit dem Kauf schließt der Kunde einen Kreditvertrag, der ihn angeblich nichts kostet. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, beklagen Verbraucherzentralen. Statt Zinsen würden vielfach z.B. Bearbeitungsgebühren gefordert.


Diese einmaligen Kosten sind zwar meist überschaubar, aber schon 20 Euro extra können bei kleinen Kreditbeträgen und kurzer Kreditlaufzeit einem hohen Kreditzins entsprechen. Bei einem Kauf im Wert von 200 Euro und einer Rückzahlung in einem Jahr würden sofort zahlbare 20 Euro Bearbeitungsgebühren immerhin 10 Prozent entsprechen.


„Im ausgewiesenen Effektivzins müssen solche zwangsläufigen Kosten enthalten sein“, sagt Wirtschaftsrechtsprofessor Jens M. Schmittmann von der FOM in Essen. „Sonst kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.“ Spricht der Händler also von 0 Prozent Effektivzins, kann er keine Extra-Kosten verlangen oder behalten.


Zwei Wochen Widerrufsrecht


Bekommt der Kunde einen echten Gratis-Kredit vom Händler, so stellt er sich deutlich besser als beim Barkauf: Er kann einerseits in Raten zahlen und hat andererseits eine Art Umtauschrecht, was es sonst nicht im Kaufhaus gibt: Wenn Käufe direkt über einen Kredit finanziert werden, dann lässt der Widerruf des Kredites auch den Kaufvertrag hinfällig werden.

Der Grund: Es handelt sich um „verbundene Verträge”, geregelt im Paragraphen 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn der Verbraucher von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten Gebrauch macht, kann er zugleich den Fernseher oder Laptop zurückbringen und sein Geld zurückverlangen. Normalerweise ist das in Kaufhäusern unmöglich, es sei denn, der Händler hat eine freiwillige Rücknahmegarantie gegeben. „Beim Verbundgeschäft indes ist der Kunde per Gesetz nach Widerruf des Kreditvertrages auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Allerdings muss der Verbraucher unter Umständen für einen Nutzungsvorteil zahlen“, sagt Professor Schmittmann (s.  Info-Kasten).

 

Wichtig für das Widerrufsrecht: Der Kredit muss mehr als 200 Euro betragen. Nur dann handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen mit Widerrufsrecht.
Bei Mängeln an Ware kann der Käufer übrigens die Kredit-Rückzahlung generell verweigern (Paragraph 359 BGB). Zunächst muss der Verkäufer aber Gelegenheit haben, z.B. den defekten Fernseher zu reparieren. Ftx

Widerruf und Wertersatz
Wenn ein Verbraucher von einem Widerrufsrecht Gebraucht macht, können trotzdem unter Umständen Kosten entstehen, und zwar für „Wertersatz“. Damit soll der Verbraucher dafür aufkommen, dass er zeitweise eine Ware genutzt hat. Bei einer Online-Bestellung besteht z.B. immer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Theoretisch könnte man eine neue Videokamera mit in den Urlaub nehmen, schöne Aufnahmen machen und danach das Gerät zurückschicken. Der Verkäufer dürfte für den „Nutzungsvorteil“ Geld einbehalten. Dem hat der Gesetzgeber aber Grenzen gesetzt (Paragraph 357 BGB, Absatz 3): Einerseits muss der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss über eine möglichen Wertersatz-Forderung aufgeklärt werden, außerdem darf für die reine Prüfung gar nichts gefordert werden. Wird die Kamera also nur ausgepackt, kurz getestet und wieder zurückgeschickt, kann der Verkäufer nichts fordern. Ftx


Schlagwörter:

Warenhaus, Kreditkauf, Finanzierung, Widerrufsrecht, Verbundgeschäft



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