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03.07.2009

Mietwagen: Diese Tricks sollten Urlauber kennen

Von Monica Heimel, Ftx

Manche Mietwagen sind das Geld einfach nicht wert.

Manche Mietwagen sind das Geld einfach nicht wert.

Ftx DÜSSELDORF. Ob Spanien, Malta oder Türkei: Um vom Urlaubsland etwas zu sehen, ist ein Mietwagen geradezu unverzichtbar. Bei der Buchung vor Ort kann man jedoch unangenehme Überraschungen erleben.


Vernünftig wäre es, den Mietwagen bereits zu Hause zu buchen. Dann sind über Internetportale wie etwa  www.billiger-mietwagen.de,  www.mietwagen-auskunft.de oder  www.mietwagenmarkt.de gründliche Preisvergleiche möglich, außerdem kann man die Konditionen in den Mietverträgen in Ruhe lesen. Doch oft entsteht der Wunsch nach einer Tour spontan erst vor Ort. Dann ist der Vermieter "um die Ecke" erste Wahl. Notwendig dafür sind Führerschein, Personalausweis und Kreditkarte. Außerdem sollten Sie noch auf Folgendes achten:

 


Werbung: Wenn mit Handzetteln oder Plakaten für supergünstige Mietwagen "ab 15 Euro/Tag" geworben wird, ist es fast immer so: Kommt der Urlauber zu dem Verleiher, sind speziell diese Kleinautos gerade leider alle ausgebucht, außerdem gelten die Preise nur bei einer Mindestmietdauer von vier Wochen und und und. Die anderen Wagen sind deutlich teurer. Um nicht unnötig Zeit wegen dieser Anlockwerbung zu verlieren, ist es sinnvoll, vor einem längeren Weg den Verleiher anzurufen und nach der Verfügbarkeit der Schnäppchen zu fragen.

 

Preisvergleiche: Die Unterschiede bei den Mietpreisen können durchaus 100 Prozent betragen. In den typischen "Mietwagen-Straßen" der Touristenorte, wo ein Anbieter neben dem anderen sitzt, macht ein Preisvergleich aber wenig Sinn. Auf wundersame Weise haben alle mehr oder weniger die gleichen Tarife. Im Allgemeinen günstiger sind lokale Anbieter, die etwas abseits liegen. Allerdings müssen dann möglicherweise Abstriche beim Wartungszustand sowie den Sprachkenntnissen beim Personal gemacht werden. Ein beliebter Trick: Preise werden zunächst ohne Mehrwertsteuer angegeben.

 

Vertragsinhalt: Bei den Mietverträgen ist es mittlerweile üblich, dass Kilometer unbegrenzt im Preis inbegriffen sind sowie eine Vollkaskoversicherung, die für selbst verursachte Schäden aufkommt. Der Schutz der Vollkasko wird aber oft begrenzt, einerseits durch eine Selbstbeteiligung bei Unfällen, andererseits durch Ausschlüsse wie Reifenschäden. Wer nicht direkt beim Anbieter bucht, sondern über einen Vermittler, erhält mitunter die Zusage, der Vermittler würde im Fall des Falles die Selbstbeteiligung übernehmen. Das gilt aber möglicherweise nur für Unfälle, nicht etwa für Steinschlag.

Wagenzustand: Bei der Übernahme sollte der Mietwagenkunde peinlichst genau den Zustand des Wagens kontrollieren und Kratzer, Dellen oder andere Schäden genau im Protokoll dokumentieren. Im Streitfall muss der Kunde den Beweis erbringen, dass die Mängel schon vorhanden waren. Die Verkehrssicherheit (z.B. Luftdruck, Bremsen, Beleuchtung) sollte möglichst ebenfalls geprüft werden. Die Stiftung Warentest warnt: „Verbandskasten und Warndreieck dürfen nicht fehlen. Sonst zahlen Sie Strafe, wenn Sie in eine Verkehrkontrolle kommen." Für Pannen und Unfälle sollte der Kunde außerdem unbedingt Telefonnummern genannt bekommen, wo Hilfe gerufen werden kann.

 

Tank: Der Kunde erhält den Wagen normalerweise vollgetankt und muss ihn so auch wieder abgeben. Wer das nicht tut, wird ordentlich geschröpft. Zu extrem hohen Literpreisen wird meist noch eine Servicegebühr berechnet - und Tage oder Wochen später der Kreditkarte belastet. Um sich vor möglicherweise ungerechtfertigen Forderungen zu schützen, sollte bei Übernahme der Tankstand kontrolliert und nach der Abgabe die Tankquittungen aufgehoben werden. Ftx


Schlagwörter:

Mietwagen, Selbstbeteiligung, Volltanken, Abzocke



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