Graffiti am Hauseingang, geköpfte Tulpen im Garten, zerkratzte Autotüren in der Tiefgarage: Es gibt einige gute Gründe, warum Hausbesitzer oder Vermieter gerne Überwachungskameras montieren würden.
Allerdings ist privates „Big Brother“ meist unzulässig – sogar Kamera-Attrappen können verboten werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
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