Ältere Immobilieneigentümer können laut WIR WohnImmobilienRente GmbH durch verschiedene Modelle der Immobilienrente zusätzliche Einkünfte generieren, ohne ihr Zuhause aufgeben zu müssen. Diese Einnahmen seien den Angaben zufolge meist steuerfrei.
Bei kreditbasierten Modellen wie der Umkehrhypothek oder dem Seniorenkredit würden keine Steuern anfallen, da Kredite in Deutschland grundsätzlich steuerfrei seien, teilte das Unternehmen mit. Bei der Umkehrhypothek müssten während der Laufzeit weder Zinsen noch Tilgung gezahlt werden. Diese würden erst beim Auszug oder Tod fällig.
Beim Verkaufsmodell, der sogenannten Wohnrente oder Leibrente, bleibe ein lebenslanges Wohnrecht bestehen. Auch hier sei der Verkauf in den meisten Fällen steuerfrei – entweder bei durchgehender Eigennutzung oder wenn der Verkauf mindestens zehn Jahre nach dem Erwerb erfolge.
Bei vorheriger Vermietung gelte eine Sonderregelung: Der Verkauf sei auch innerhalb der 10-Jahresfrist steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor ausschließlich selbst genutzt wurde.
“Wer sich für eine Immobilienrente entscheidet, wohnt meist schon sehr lange in der Immobilie. Es ist also sehr selten, dass hierbei Steuern anfallen”, wird Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH, zitiert.
Der Experte rate zu einer sorgfältigen Prüfung der Angebote: “Die Entscheidung für eine Immobilienrente ist ein großer Schritt. Wer sich dazu entschließt, sollte sich vorher intensiv beraten lassen”, so Doll. Skepsis sei angebracht, wenn Anbieter nur ein einziges Rentenmodell anböten.